Eisenbahn

Eisenbahn: schienengebundenes Verkehrsmittel mit allen dazugehörigen Fahrzeugen. Die Betriebsführung der Eisenbahn erfolgt auf eigenem Bahnkörper, wobei die Fahrzeuge durch Maschinenkraft bewegt werden. Die Eisenbahn ist meist als Zweischienenbahn gebaut. Die Schienen übertragen die Masse der Fahrzeuge auf die Schwellen, diese auf die Bettung und weiter auf den Eisenbahnunterbau (Bahnkörper). Gleichzeitig führen sie durch ihre feste Spurweite die Fahrzeugräder, die Spurkränze tragen. Die Eisenbahn kann mit kleinen Zugkräften große Lasten befördern, da nur kleine Reibungswiderstände zwischen Rad und Schiene auftreten. Signale und Kennzeichen dienen der Betriebsführung im Bahnhof und auf der freien Strecke. Die Eisenbahnzüge bestehen aus Einzelfahrzeugen und werden durch Diesel-, elektrischen oder (selten) Dampflokomotiven bewegt oder sind Triebwagen. Zur gegenseitigen Sicherung der Züge auf der freien Strecke wird diese in Blockstrecken eingeteilt. In den Bahnhöfen werden die Fahrten auf festgelegten Fahrstraßen geleitet. Die Betriebsführung erfolgt von ortsfesten Betriebsstellen aus (Stellwerke, Abzweigstellen unter anderem). Diese erteilen Fahr- und Haltebefehle durch Eisenbahnsignale an die Triebfahrzeugführer. Der Eisenbahnbetrieb wickelt sich nach Fahrplänen ab. Man unterscheidet Haupt-, Neben-, Klein-, Anschluss- und Hafenbahnen. Der Verkehr gliedert sich in Güter- und Reiseverkehr. Die größte mit Eisenbahnfahrzeugen erreichte Geschwindigkeit betrug 380 km/h (Frankreich 1981), die größte Masse eines Zuges etwa 15000 t (USA).

Eisenbahnbauzug, Gleisbauzug-, fahrbare, selbständige, mit Gleisbaumaschinen, Baumaschinen und -geraten ausgestattete Dienststelle der Eisenbahn, die umfangreiche Bauarbeiten an Oberbau, Brücken, Sicherungs- und Fernmeldeanlagen ausführt sowie bei Bahnbetriebsunfällen und Katastrophen eingesetzt wird.

Eisenbahndrehkran: freizügiger ortsveränderlicher Hebezeug der Eisenbahn mit Eigenfahrantrieb. Der Eisenbahndrehkran besteht aus einem schweren Unterwagen mit Drehgestellen und einem drehbaren Kranaufbau. Die Anzahl der Achsen ist von der Größe des Eisenbahndrehkrans abhängig. Der Antrieb erfolgt überwiegend durch Dieselmotor und Generator. Die Tragfähigkeit kann je nach Bauart bis zu 250 t betragen.

Eisenbahnfähre, Fährschiff, Trajekt: Schiff zur Beförderung von Eisenbahnfahrzeugen, Kraftfahrzeugen und Personen über große Flüsse, Seen und Meere. Der Antrieb erfolgt durch Dieselmotor oder dieselelektrisch. Im Innern der Eisenbahnfähre befindet sich ein Wagendeck mit Gleisen, auf das die Eisenbahnfahrzeuge als Zugeinheiten im Allgemeinen heckseitig auf- und wieder abfahren. Auf einer Eisenbahnfähre können ein Schnellzug oder etwa 40 Güterwagen befördert werden.

Eisenbahnknoten, Knoten: Ort, in dem mindestens 2 Strecken eines Eisenbahnnetzes Zusammentreffen. Der Eisenbahnknoten kann über einen einzigen Bahnhof oder auch über mehrere verfügen, die verschiedenen Zwecken dienen können, zum Beispiel Personen-, Güter- und Rangierbahnhof.

Eisenbahnsignale: Betriebszeichen im Eisenbahnbetrieb zur Übermittlung von Anweisungen, die sichtbar (zum Beispiel Formveränderung, Lichter) oder hörbar (Mundpfeife, Signalhorn, Knallkapsel) gegeben werden. Hauptsignale sind auf freier Strecke Block- oder Deckungssignale, im Bahnhof Einfahr-, Zwischen- oder Ausfahrsignale. Sie können durch Vorsignale angekündigt werden und zeigen, ob und mit welcher Geschwindigkeit der anschließende Abschnitt befahren werden darf. Angewendet werden Formsignale (verändern bei Tag ihre Form und werden nachts durch Lichtsignale ergänzt) und Lichtsignale (bei Tag und Nacht gleiche Lichtzeichen). Verwendete Farben für Lichtsignale sind Rot «Halt», Grün «Fahrt», Gelb «Vorsicht», Weiß als Rangiersignal unter anderem. Das Signalbuch, eine verbindliche Dienstvorschrift, enthält alle Signale der Deutschen Reichsbahn und informiert über ihre Anwendung.

Eisenbahnspinne: kreuzungsloses Gleissystem zum Zusammenführen mehrerer Strecken mit Über- und Unterführung, zum Beispiel am Berliner Außenring.

Eisenbahnwagen: Regel- oder Nebenfahrzeug im Eisenbahnbetrieb. Regelfahrzeuge werden in Zügen befördert, haben Schraubenkupplung sowie 4 Puffer oder Mittelpufferkupplung, Bremsen oder Bremsleitung. Man unterscheidet Reisezug- und Güterwagen. Nebenfahrzeuge sind Draisine, Rottenwagen, Schneepflug und so weiter.

Eisenbahnzug, Zug, auf die freie Strecke übergehende, aus einem oder mehreren Regelfahrzeugen bestehende, durch Maschinenkraft bewegte Einheit. Der Eisenbahnzug trägt Signale, die seine Fahrtrichtung und seinen Schluss kennzeichnen. Fahrdienstlich wird zwischen Regel- und Sonderzug unterschieden. Regelzüge verkehren täglich oder an bestimmten Tagen nach Fahrplan, Sonderzüge auf besondere Anordnung nach einem im Voraus festgelegten (bei Bedarfszügen) oder nach einem von Fall zu Fall besonders aufgestellten Fahrplan. Die Eisenbahnzüge werden eingeteilt in Reisezüge (Express-, TEE-, IC-, Schnell-, Eil- und Personenzüge sowie Post-, Gepäck- und Expressgutzüge), Güterzüge (TEEM-, Schnellgüter-, Eilgüter-, Durchgangsgüter- und Nahgüterzüge sowie Übergabezüge) und Dienstzüge.