Dienstleistungsvertrag

Dienstleistungsvertrag: 1. zivilrechtlicher Vertrag über die Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Sachen oder über andere Tätigkeiten gegen Entgelt. Hierzu gehören als für die Versorgung der Bürger bedeutsam Verträge über hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen, Bauleistungen, persönliche Dienstleistungen, Reise und Erholung, Ausleihdienst, Aufbewahrung von Sachen sowie Verkehrs- und Nachrichtenleistungen. Gefördert werden durch die rechtliche Regelung vorrangig solche Dienstleistungen, die der Verminderung und Erleichterung der Hausarbeit, der Verbesserung der Wohnverhältnisse, einer sinnvollen Nutzung der Freizeit und der Erholung dienen. Für hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Reparaturen ist für mangelfreie Ausführung und Funktionsfähigkeit 6 Monate Garantie zu gewähren, bei bestimmten Bauleistungen 2 beziehungsweise 5 Jahre. Dienstleistungsbetriebe sind verpflichtet, ihnen im Rahmen solcher Verträge vom Bürger übergebene Sachen sorgfältig aufzubewahren, sie sind für Beschädigung oder Verlust verantwortlich. Beim Dienstleistungsvertrag über Reiseleistungen sind Reiseprogramm und Teilnahmebedingungen Bestandteil des Vertrages. Der Bürger kann vor Beginn der Reise zurücktreten, der Reiseveranstalter nur bei Unmöglichkeit der Erfüllung, er muss aber dann ein anderes Angebot unterbreiten. Bei Unterbringung in Hotels, Fremdenzimmern und so weiter besteht Haftung für die vom Gast eingebrachten Sachen. Gaststätten sind für abgelegte Garderobe verantwortlich, soweit die Gäste sie nicht selbst beaufsichtigen können. Bei Verträgen über Personenbeförderung haften die Verkehrsbetriebe für Personenschäden und Schäden am Handgepäck sowie an mitgeführten Sachen ohne Entlastungsmöglichkeit nach den Grundsätzen der erweiterten Verantwortlichkeit.

2. im Außenhandel ein kommerzieller Vertrag, durch den sich der Auftragnehmer zu einer entgeltlichen Tätigkeit verpflichtet. Hierzu gehören zum Beispiel Montage, Wartung, Kontrolle, Beaufsichtigung, Umschlag, Lagerung, Marktforschung und Beratung.

3. wirtschaftsrechtlicher Vertrag über eine Tätigkeit an Gegenständen oder eine andere Tätigkeit, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber übernimmt. Der Dienstleistungsvertrag kann Instandhaltungen, Reparaturen, Lagerung, Kundendienste, Datenverarbeitungsleistungen u. ä. zum Gegenstand haben.

Dienstleistungen: Resultate der Tätigkeit von Betrieben, Wirtschaftseinheiten und Einrichtungen (Wäschereien, Reinigungen, Betriebe des Friseurhandwerks, Reisebüros und so weiter), die sich nicht in einem materiellen Produkt vergegenständlichen, sondern in Form von Diensten auftreten, die einen wichtigen Beitrag für die allseitige Bedürfnisbefriedigung der Menschen leisten. Dienstleistungen werden von der Bevölkerung zur Befriedigung ihrer individuellen Bedürfnisse entweder gekauft oder unentgeltlich in Form kultureller, gesundheitlicher unter anderem Leistung in Anspruch genommen. Nach der Funktion der Dienstleistungen werden unterschieden personenbezogene Dienstleistungen, die sich direkt auf die Konsumtion beziehen (kulturelle, soziale, gesundheitliche Betreuung, Bildungswesen, Gastronomie, Personenverkehr); sachbezogene Dienstleistungen, die sich auf Gebrauchswerte beziehen, die sich im Besitz des Konsumenten befinden (Instandhaltung und Reparaturen von Konsumgütern); kommunale Dienstleistungen, die das Leben der Werktätigen im Territorium beeinflussen (Straßenbeleuchtung, Müllabfuhr und -Verwertung, Erfassung von Sekundärrohstoffen, Straßenreinigung und -Instandsetzung und so weiter).

Dienstleistungsabkommen: meist als Teil von internationalen Handels- und Zahlungsabkommen zwischen verschiedenen Staaten verbindliche Vereinbarung über Art, Umfang, Finanzierung internationaler Dienstleistungen.

Dienstleistungsbetriebe: Betriebe, die vorwiegend Dienstleistungen für die Bevölkerung durchführen, zum Beispiel Wäschereien, Bügelanstalten, Reparaturstützpunkte. Die Arbeit der Dienstleistungsbetriebe dient der Verbesserung der Lebensbedingungen der Bevölkerung.

Dienstreise: Reise eines Werktätigen auf Grund eines Dienstauftrages zur Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe außerhalb seines Arbeits- oder Wohnortes. Bei einer Dienstreise erhält der Werktätige Reisekosten erstattet. Siehe auch Dienstfahrt.