Burg

Burg: (germanisch, zu «bergen») frühgeschichtliche oder mittelalterliche Verteidigungsanlage, zum Beispiel antike Stadtburg (Akropolis), frühgermanische Fliehburg, die Zufluchtsort für die gesamte Bevölkerung war, mittelalterliche Ritterburg (Feudalburg, zum Beispiel Wartburg); Mittelpunkt einer feudalen Grundherrschaft. Im Schutz der Burg entwickelten sich oft Stadtanlagen. Man unterscheidet Niederburg, die von (meist mit Wasser gefüllten) Gräben umgeben sind (als Wasserburg von natürlichen Gewässer oder Sumpf), und Höhenburg, die auf (gewöhnlich felsigen) Bergen stehen. Höhenburg sind besonders als Burgruinen (zum Beispiel im Saalegebiet) noch zahlreich erhalten. Innerhalb der mauerumzogenen äußeren Burg (Vorburg), die meist über eine Zugbrücke durch ein Tor zu betreten war, befanden sich Wirtschaftsgebäude, der Ziehbrunnen und Gesindewohnungen, in der inneren Burg (Burghof) das Herrenhaus (Palas) mit einem größeren Saal und Wohngemächern (Kemenaten), oft eine Burgkapelle sowie der Bergfried mit dem Burgverlies. Am Ende des Mittelalters trat infolge der Entwicklung der Feuerwaffen der Verteidigungscharakter der Burg zurück; sie verwandelte sich in das unbefestigte Schloss.

Burg: 1. Burg, Burg bei Magdeburg: Kreisstadt im Bezirk Magdeburg, am Ostrand der Elbeniederung, am Elbe-Havel-Kanal; 28000 Einwohner; Feinblechwalzwerk, Maschinenbau, Schuh-, Textil-, Holzindustrie, Knäckebrotherstellung; Verkehrsknoten; Hafen; romanische Nicolaikirche (12. Jahrhundert), gotische Liebfrauenkirche (14./15. Jahrhundert); neue Wohnviertel.

2. Burg, Burg (Spreewald), sorbisch Borkowy: Gemeinde im Landkreis und Bezirk Cottbus; 3 500 Einwohner; Ortsteile auf 55 km Fläche mit 120 km Wasserstraßen; Erholungsort.

Bürger: ursprünglich die Bewohner einer Burg, dann die freien, vollberechtigten Einwohner einer Stadt (Bürgertum) im Unterschied zu den Unfreien, Halbfreien oder Arbeitern und Bauern. Bürger im heutigen Recht sind die Einwohner einer Stadt oder Gemeinde beziehungsweise eines Staates (Staatsbürger). Die Stellung der Bürger im Staat ist durch den Charakter der Gesellschafts- und Staatsordnung bestimmt.

Bürgerwehr: in den Volksaufständen 1830/31 und in der Revolution 1848/49 in verschiedenen Teilen Deutschlands gebildete bewaffnete Formationen vorwiegend des liberalen Bürgertums. Sie hatten vor allem die Aufgabe, «Ruhe und Ordnung» zu wahren und die revolutionär-demokratische Bewegung zu bekämpfen.

Burgfrieden: mittelalterliche Rechtsbestimmung, wonach innerhalb der umfriedeten Burg (Stadt) durch Verbot oder Einschränkung der Fehde verstärkter persönlicher und Rechtsschutz bestand.

Burgleben: Sonderform eines Lebens. Der mit Burg und Besatzung belehnte Burgvogt hatte den Auftrag, die Burg zu bewohnen, zu erhalten und zu verteidigen.

Burgwall: seit der Jungsteinzeit, häufiger in der jüngeren Bronzezeit vorkommende Befestigungsanlage. Am bekanntesten sind die slawischen Burgwälle des 7./12. Jahrhundert mit zum Teil komplizierten Holz-Erde-Konstruktionen.