Brücke

Brücke: 1. S., Pons: Anatomie - Teil des Hirnstamms zwischen verlängertem Mark (Medulla oblongata) und Mittellim (Mesencephalon); charakteristisches Oberflächenrelief.

2. Bautechnik: Bauwerk zur Überführung von Verkehrswegen (Straße, Bahnkörper, Kanal) oder Rohrleitungen über ein Hindernis (Tal, Fluss, Industriebau unter anderem). Die Brücke besteht aus dem Unterbau (Fundament, Widerlager, Pfeiler), dem Auflager und dem Überbau (Tragwerk und so weiter). Nach dem Baustoff unterscheidet man Holz-, Massivbrücke (Stein, Beton, Stahl- und Spannbeton) und Stahlbrücke nach dem statischen System Trägerbrücke als Balken-, Einfeld- (eine Öffnung) und Mehrfeldbalkenbrücke (mehrere Öffnungen), Bogenbrücke mit oder ohne Gelenke als Stabbogenbrücke (Kombination zwischen Balken- und Bogenbrücke), Rahmenbrücke, Ausleger- oder Kragbrücke, Hängewerks- und Sprengwerksbrücke (Hängewerk, Sprengwerk), Schrägseilbrücke, Hängebrücke, bei denen die Fahrbahn mit Hängestäben an den zwischen Pylonen gespannten und in Fundamentblöcken verankerten Hängegurten aus Gliederketten (Kettenbrücke), Drahtseilen (Drahtseilbrücke) oder Drahtkabel (Kabelbrücke) befestigt ist. Bewegliche B, als Zug-, Dreh-, Klapp- oder Baskül-, Hub-, Roll- oder Schiebebrücke haben einen beweglichen Überbau. Sonderarten sind Rohrleitungsbrücke im Industriebau, Kanalbrücke (Trogbrücke) zur Überführung eines Kanals über einen Fluss, Förderbrücke im Tagebau, Schwimmbrücke als Behelfsbrücke, auch für militärische Zwecke (Pontonbrücke). Die Errichtung der Brückentragwerke erfolgt auf Lehrgerüsten, im Freivorbau oder durch Einschwimmen nach vorheriger Montage.

3. Elektrotechnik: a) leitende (lösbare) Verbindung zwischen 2 Punkten elektrischer Stromkreise oder Anschlüssen;

b) Brückenschaltung.

4. Ringen: letzte Verteidigungsstellung eines Ringers zur Vermeidung einer Schulterniederlage; der Körper wird durch Kopf und Füße gestützt, der Rücken ist der Matte zugewandt.

5. Schiffbau: Aufbau im Mittelteil eines Schiffes; umfasst Wohnräume und vom oben die Kommandobrücke. Das Brückenhaus ist ein Deckshaus auf dem obersten Aufbaudeck, das sich im Unterschied zur Brücke nicht über die gesamte Schiffsbreite erstreckt.

6. Stomatologie: festsitzender, eine Zahnlücke überbrückender Ersatz. Die Brücke wird an den die Lücken begrenzenden Zähnen oder geeigneten Wurzeln durch Überkronen befestigt.

Brückenechse, Tuatara, Sphenodon punctatus: einzige rezente Art der in der Kreide weit verbreiteten Ordnung der Schnabelköpfe (Rhynchocephalia). Die Brückenechse ist bis 65 cm lang, hat einen kleinen Rückenstachelkamm; eine anatomische Besonderheit sind zum Beispiel die freien Bauchrippen; sie lebt nur auf einigen kleinen Inseln Neuseelands und ist vom Aussterben bedroht.

Brückenkopf: Verteidigungsstellung, die auf den vom Gegner besetzten Ufern eines Gewässers errichtet wird.

Brückenlegegerät: Rad- oder Kettenfahrzeug (Basisfahrzeug) mit ausfahr- oder ausklappbarer, meist ablegbarer Spurbahnbrücke; Brückenlegepanzer eignen sich für schmale Hindernisse (10 bis 20 m) Durch Kombination mehrerer (maximal 3) Spur bahnbrücken sind Hindernisse bis 50 m Längs überbrückbar.

Brückenschaltung, Messbrücke, Brücke: elektrische Schaltung zur (genauen) Messung elektrischer Wirkung Blindwiderstände und der Verlustwinkel vor Scheinwiderständen. Bei abgeglichener Brückenschaltung ist dii Spannung zwischen den Punkten A und B Null (Nullverfahren) und das Verhältnis der Scheinwiderstände. Brückenschaltung können mit Gleichspannung (Wheatstone-Brückenschaltung für Wirkwiderstände) oder Wechsel Spannung betrieben werden (Wien-Brückenschaltung für Kapazitäten, Maxwell-Brückenschaltung für Induktivität, Schering-Brückenschaltung für Verlustwinkel von Kapazitäten). Brückenschaltung werden häufig verwendet, da die Vergleichswiderstände genau her zustellen sind und kein kalibriertes Messinstrument benötigt wird (der Nullindikator ist ein empfindliches Spannungsmessgerät).