Belagerungszustand

Belagerungszustand: Ausübung der Staatsgewalt durch Militärbefehlshaber bei Außerkrafttreten von Grundrechten der Bürger und bestehender staatlicher Kompetenzen.

Belastung: 1. Bautechnik: aus Eigenmasse, Wind-, Schnee- und Verkehrslasten herrührende und in ein Bauteil oder eine Tragkonstruktion (Balken, Dach, Decke) eingeleitete äußere Kraft. Die zulässige Belastung ist die Größe der Gesamtlast, die für eine Tragkonstruktion unter Beachtung der festgelegten Belastungskennwerte des Baustoffes auftreten darf.

2. Elektrotechnik: a) in der Energieversorgung die Summe der (Wirk-)Leistungen aller zu einem Zeitpunkt angeschlossenen Verbraucher (energetische Belastung Last). Den zeitlichen Verlauf der Belastung zeigt die Belastungskurve (Tages-, Monats-, Jahresbelastungskurve) mit annähernd konstant bleibender Grundlast und Belastungsspitzen (Spitzenbelastung - Spitzenlast). Die höchste übertragbare Leistung ist die Grenzleistung.

b) bei elektrischen Maschinen die Ausgangsgrößen in Energieflussrichtung (Drehmoment, Strom). Die unsymmetrische Belastung eines Generators oder Drehstromsystems wird als Schieflast bezeichnet. Die Grenzleistung ist bei elektrischen Maschinen die größte, dem jeweiligen Entwicklungsstand entsprechend Maschinenleistung.

3. Recht: an einer Sache bestehende Rechte außer dem Eigentumsrecht, zum Beispiel bestimmte Rechte zur Mitbenutzung eines Grundstücks, Hypothek, Pfandrecht. Die Belastung bleibt im Allgemeinen von einem Wechsel des Eigentümers unberührt.

Belastungsklima: ein Klima, das ständige Anforderungen an den Organismus stellt und an das eine echte Anpassung nicht möglich ist, zum Beispiel in Schwülebereichen der Tropen, in Gebieten mit starken Luftverunreinigungen sowie in Höhenlagen über 3000 m.