Baukunst

Baukunst: Begriff, der wesentlich mit dem Verhältnis des Menschen zu seiner gegenständlichen, von ihm geschaffenen Umwelt verbunden ist und auf Grund der klassenbedingten Veränderungen dieses Verhältnisses in der Geschichte in seiner Bedeutung sehr schwankt. Er zielt sowohl auf die Tätigkeit, die sich mit der Gestaltung der räumlichen Umwelt befasst, als auch auf deren Ergebnis. Unter Baukunst wird vor allem die künstlerisch wirksame Form der gebauten räumlichen Umwelt des Menschen verstanden. Sie dient der Gestaltung und Entwicklung der verschiedenen Formen menschlicher Lebenstätigkeit (Arbeiten, Wohnen, Sicherholen, Politik, Kultur und so weiter). In der Geschichte entwickelte sich die Baukunst insbesondere bei den hervorgehobenen Bauwerken der herrschenden Klassen, zum Beispiel religiösen Kult- und Versammlungsbauten, wie Tempel, Dome, Kirchen, Klöster, Grabstätten (Sakralbaukunst), Wohn- und Herrschaftsbauten, wie Burgen, Paläste, Schlösser, und öffentliche Bauten, wie Rathäuser, Museen, Bibliotheken und so weiter (Profanbaukunst). Der grundlegende Klassenantagonismus widerspiegelt sich in der Baukunstgeschichte im scharfen Gegensatz von wenigen bevorzugten Kunstbauten der herrschenden Klassen und der Vielzahl der dem Volk vorbehaltenen Bauwerke, die nur geringe oder keinerlei künstlerische Gestaltung erfuhren. Das Künstlerische wird hier zu einem Moment der Formierung der räumlichen Umwelt insgesamt, wobei sich die künstlerische Gestaltung nicht nur auf Einzelbauwerke konzentriert, sondern vor allem umfassende Städtebauliche Ensembles zum komplexen Gegenstand hat. Wohnungsbau und Gesellschaftsbau stellen 2 wesentliche, sich dialektisch ergänzende Komponenten der Baukunst der Gesellschaft dar. Als produktionsmäßige Grundlage dient daher auch das industrielle Bauen.