Baugrund

Baugrund: Teil der Wasser- und Gesteinsschichten, die im Zusammenhang mit einer geplanten oder vorhandenen bauliche Anlage beeinflusst werden beziehungsweise einen Einfluss auf das Bauwerk ausüben. Der Baugrund wird in Fest- und Lockergesteine eingeteilt. Die Art des Baugrunds und seine erdstoffphysikalischen Eigenschaften bestimmen die Gründung eines Bauwerkes. Die Baugrund Untersuchung erfolgt mittels baugrundmechanischen, chemische, ingenieurgeologische und hydrologische Methoden und hat die Ermittlung der Baugrundeigenschaften, wie Schichtung, Tragfähigkeit, Lösbarkeit, Verdichtungsfähigkeit, Frostveränderlichkeit, Grundwasserstand sowie Aggressivität der Wässer, zum Inhalt. Die Baugrunderkundung erfolgt durch direkte (Schürfe, Bohrungen) oder indirekte Baugrundaufschlüsse (Sondierungen, geoelektrische Methoden). Siehe auch Grundbruch.

Baugrundmechanik, Bodenmechanik: Wissenschaft von den chemischen und physikalischen, besonders den mechanischen Eigenschaften des Baugrundes, zum Beispiel seines Verhaltens unter der Bauwerksauflast, bei Erschütterungen und bei Grundwasserabsenkung, bei Anlage und Betrieb von Tagebauen. Aufgaben der Baugrundmechanik sind die Ermittlung

a) der auftretenden Kräfte und Spannungen im Baugrund;

b) des Erddruckes;

c) der Tragfähigkeit, Zusammendrückbarkeit und Scherfestigkeit sowie des dynamischen Verhaltens des Baugrundes und seiner Setzungsanfälligkeit bei Belastung;

d) der Standsicherheit von Böschungen und

e) die Bereitstellung der Bemessungsgrundlagen für Gründungsmaßnahmen.

Baugrundverbesserung: Erhöhung der Tragfähigkeit von Locker- oder Festgesteinen durch Baugrundverfestigung, elektrochemische Verfahren oder Austausch des Erdstoffs (zum Beispiel Kiespolstergründungen).

Baugrundverfestigung: Erhöhung der Tragfähigkeit des Baugrundes durch Injektion, Untermischen u. ä. von chemisch erhärtenden Stoffen in Lockergesteine oder Felsrisse. Zementsuspension (Zementleim) wird besonders zum Abdichten in Felsspalten gepresst oder Sanden zur Baugrundvermörtelung untergemischt. Chemikalien, wie Wasserglas, Kunstharzdispersionen unter anderem, bewirken in nicht wasserführenden Schichten Versteinungen. Beim Bau von Straßen und Böschungen sowie beim Verfüllen von Baugruben werden besonders Kalke, Aschen oder Bitumen zur Baugrundstabilisierung untergemischt. Durch die Baugrundverfestigung nimmt der Erdstoff weniger Wasser auf, und die Grundbruchsicherheit wird erhöht.

Baugruppe: 1. Elektronik: Baustein.

2. Fertigungstechnik: aus Bauelementen bestehender Teil eines komplexen technischen Erzeugnisses oder einer Baueinheit. Der Umfang einer Baugruppe wird unter Berücksichtigung funktioneller, wirtschaftlicher, montage- und handelstechnischer Gesichtspunkte bestimmt. Eine Baugruppe kann in Unterbaugruppe verschiedener Grade gegliedert werden, zum Beispiel die Baugruppe Elektromotor in Unterbaugruppe 1. Grades: Ständer (Stator), Läufer (Rotor), Lagerschilde; 2. Grades: Ankerwicklung, Ankerachse, Kommutator, Lüfter; 3. Grades: Kupferlamellen, Isolierschichten.

Baugruppenzeichnung: Darstellung einer Gruppe von zusammengehörenden Bauteilen in senkrechter Parallelprojektion, in der alle Teile enthalten, mit einer Positionsnummer versehen, aber nur soweit bemaßt sind, wie es zur Kennzeichnung der Funktion oder der Montage erforderlich ist. Zur Baugruppenzeichnung gehört eine Liste aller Bauteile mit Angabe der Stückzahl, Benennung, Masse, Werkstoff, Standardnummer und so weiter.

Bauholz: a) Schnittholz, wie Kantholz, Rahmen, Latten und Bretter;

b) Baurundholz; entrindet verwendetes Baumaterial (Gruben- und Rüstholz).

Bauhütte: a) im Mittelalter Gewerksgenossenschaft der Steinmetzen, Bildhauer unter anderem Bauhandwerker (besonders bei großen Kirchenbauten) mit eigenen Gesetzen und Gerichtsbarkeit; im 16. Jahrhundert Umwandlung in Zünfte;

b) in der Weimarer Republik Baubetrieb mit genossenschaftlichen Charakter;

c) Hilfsbau (Baracke, Baubude) auf Bauplätzen für Arbeiter.

Bauhygiene: Sammelbegriff für Wissens- und Arbeitsgebiete, die sich mit der gesundheitstechnische Vervollkommnung der Wohn-, Gesellschafts- und Industriebauten und den Wechselbeziehungen zwischen Wohn- beziehungsweise Arbeitsstätten und der Umwelt befassen, zum Beispiel Schall-, Wärme- und Feuchtigkeitsschutz, Besonnung und Belichtung, Heizung und Lüftung, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung.

Baukasten: Menge von Bausteinen (Motoren, Kupplungen, Getriebe, Pumpen, auch Bohreinheiten und Fertigungselemente) und die dazugehörige Kombinationsvorschrift, mit deren Hilfe sich für einen abgegrenzten Anwendungsbereich unterschiedlicher technischer Mittel herstellen lassen.

Baukeramik: Sammelbegriff für die im Bauwesen verwendeten keramische Bauelemente, zum Beispiel Ziegel, Blendsteine, Klinker, Dachziegel, Kanalisationsrohre, Fassadenkeramik, Fliesen und Kacheln. besonders leicht und wärmedämmend ist die stark poröse Schaumkeramik, die aus Blähton oder -schiefer beziehungsweise unter Verwendung von Schaumbildnern hergestellt wird.

Baufeuchte: Feuchtigkeit, die durch Niederschläge sowie durch Verdunsten von Anmachwasser aus Mörtel, Beton und Estrich oder auch durch die für den Abbindeprozess von Beton notwendige Feuchthaltung während der Bauzeit in das Bauwerk gelangt. Das Bauen mit Fertigbauteilen senkt die Baufeuchte und verkürzt die Austrocknungszeit des Bauwerkes.

Baufluchtlinie, Baubegrenzungslinie: amtliche, in den Bebauungsplänen festgelegte vordere, hintere oder seitliche Linie, bis zu der ein Grundstück bebaut werden darf.

Baufreiheit: Möglichkeit der ungehinderten Erbringung von Investitionsleistungen durch die Investitionsauftragnehmer. Die vom Investitionsauftraggeber während der gesamten Bauzeit zu gewährleistende Baufreiheit beinhaltet unter anderem die Beräumung und Abgrenzung des Baugeländes, die Heranführung der Zufahrtstraßen und Versorgungsleitungen.

Bauglas: Sammelbegriff für die im Bauwesen verwendeten Glasartikel, besonders Flachgläser, wie Fenster-, Walz-, Draht-, Ornamentglas, aber auch hohle Glasbausteine, Profil- und Schaumglas. Bauglas ist lichtdurchlässig, feuerbeständig, begrenzt durchlässig für Wärmestrahlung und ausreichend korrosionsbeständig.

Baugrube: Erdaushub zum Freilegen der Gründungssohle von Bauwerken. Die Ränder der Baugrube werden durch Böschung oder Verbau vor Einsturz geschützt; bei Wasserandrang sind Wasserhaltungsmaßnahmen zur Trockenlegung der Baugrube anzuwenden. S: a. Grundwasserabsenkung.

Baumaschinen: Maschinen für den Einsatz auf Baustellen des Hoch-, Tief- und Ingenieurbaus oder in Betonwerken. Nach Zweck und Aufgabe unterscheidet man Erdbewegungsmaschinen (Universalbagger, Flachbagger, Lader), Aufbereitungsmaschinen; Gründungs- und Verdichtungsmaschinen (Bohrmaschinen, Rammen, Pfahlzieher, Walzen, Stampfer, Vibrationsmaschinen), Straßenbaumaschinen; Hebezeuge und Fördermittel (Krane, Bauaufzüge, Gurtbandförderer, Pumpen), Transportmittel zum Transport von Erdstoffen, Beton und anderen Baustoffen (Hinterkipper, Dumper, Transportmischer), Betonstahlmaschinen (Richtmaschinen, Schneidemaschinen, Biegemaschinen, Schweißmaschinen); Kleinmechanisierungsgeräte (Verputzaggregate, Mauernutfräsen, Bolzenschussgerät, Bohrhammer unter anderem).

Bauordnung: verfahrensrechtlichen und bautechnischen gesetzt. Bestimmungen im Bauwesen für Planung, Projektierung und Genehmigung von Bauvorhaben.

Bauphysik: Teilgebiet der technischen Physik und der Bauwerksklimatik; erforscht die theoretischen Grundlagen der Durchdringungsmechanik von Feuchtigkeit, Wärme und Schall durch Baustoffe und Bauwerksteile. Die Forschungen der Bauphysik dienen der Verbesserung der Gebrauchswerteigenschaften, der Energieeinsparung und Vermeidung von Bauschäden.

Bauplanung: Gesamtheit aller funktionellen, konstruktiven, gestalten, technologischen und ökonomischen Überlegungen und Tätigkeiten für die Vorbereitung und Durchführung eines Bauvorhabens.

Bauplastik: Plastik, die in fester Verbindung mit Bauwerken steht, in der Regel diesen dekorativ beigefügt, seltener mit der Funktion von Baugliedern (Atlant, Karyatide, Schlussstein). Bauplastik kann bei starker Betonung des Inhalts den Sinn des Bauwerks unterstreichen; mitunter, wie in der indischen Baukunst, überwuchert sie den ganzen Baukörper. Überall, wo sich Monumentalarchitektur entwickelte, gab es auch Bauplastik Als Form der baugebundenen Kunst gewinnt sie in der sozialistischen Baukunst wieder an Bedeutung.

Bauplatten: Bauelemente genormter Abmessungen zur Herstellung von Trennwänden, für Decken- und Wandverkleidungen. Leichtbauplatten sind Faserbaustoffe von geringer Rohdichte aus Faserstoffen wie Holzwolle, Stroh, Schilf und Bindemittel wie Zement, Gips, Leim und werden als Dämmplatten zur Schall- und Wärmedämmung verwendet; siehe auch HWL-Platte.

Baurecht: die Gesamtheit aller für das Bauwesen verbindliche Rechtsnormen, besonders die Bestimmungen für die Stadt-, Dorf- und Bauplanung, die Projektierung, für die Bauausführung, -aufsicht, -Wirtschaft und -Investitionen.

Bauschelastizität: Fähigkeit von Faserstoffen, nach Druckbeanspruchung die ursprünglich Form wieder einzunehmen. Garne mit Bauschelastizität dienen zur Herstellung voluminöser, wärmedämmender Textilien.

Baustahl: jeder für Bauzwecke verwendete unlegierte und legierte Stahl im Gegensatz zum Werkzeugstahl, zum Beispiel Einsatz-, Vergütungs-, Feder-, Dynamo sowie chemisch beständige, warmfeste und zunderbeständige Stähle. Nach dem Reinheitsgrad unterscheidet man Massen-, Qualitäts- und Edelstahle.

Baustellenbereich: Teilbereich auf Großbaustellen oder auch die Zusammenfassung einzelner, örtlich getrennter kleinerer Bauvorhaben; untersteht einem Bauleiter.

Baustelleneinrichtung: Gesamtheit aller zur Durchführung eines Bauvorhabens auf der Baustelle erforderlichen sozialen (Umkleide-, Wasch-, Pausenräume) und technischen Einrichtungen, wie Strom- und Wasserversorgung, Baumaschinen, Baustraßen und Lagerplätze.

Baustoffprüfung: Werkstoffprüfung von Bauwerken, Bauwerksteilen, Bauelementen unter anderem sowie deren Bestandteilen auf ihre bautechnischen Eigenschaften, zum Beispiel Druckfestigkeit, Dämmwirkung, Verarbeitbarkeit, Brennbarkeit, sowie auf ihren Feuerwiderstand, ihr Verhalten gegenüber chemischen und biologischen Einflüssen beziehungsweise Witterungseinflüssen.

Baustoffe: Werkstoffe zur Ausführung von Bauwerken. Natürliche Baustoffe sind Holz, Natursteine (einschließlich Schiefer, Lehm); künstliche Baustoffe sind keramische Baustoffe (Ziegel, Kalk, Gips) sowie Glas, Metalle, Plaste unter anderem.

Bausubstanz: Gesamtheit aller vorhandenen Gebäude und bauliche Anlagen der Volkswirtschaft.

Bautechnik: Oberbegriff für bautechnische und -technologische Projektierung und Ausführung (einschließlich Vorfertigung) von Baukonstruktionen und -werken.

Bautechnischer Brandschutz: Gesamtheit aller Vorschriften und Maßnahmen zur Gewährleistung der Feuersicherheit von Bauwerken, das heißt funktionelle (Warnanlage), technische (Löscheinrichtung) und konstruktive (Notausgang) Lösungen zum Verhindern der Brandausbreitung sowie zur Evakuierung von Materialien und Menschen. Die Bauwerke werden je nach der rechnerisch ermittelten Brandbelastung aus dem technologischen Prozess und der Art und Menge des Lagergutes in Brandgefahrenklassen und unter Berücksichtigung der Bauweise, des Ausbaus und der Brennbarkeit der Baustoffe in Feuerwiderstandsklassen eingestuft. Beide sind für die Festlegung der Brandabschnitte, die Länge der Fluchtwege und Gebäudeabstände maßgebend.

Bautechnologie: Teilgebiet der technologischen Wissenschaften; Arbeitsgebiete der Bautechnologie sind Entwicklung neuer Fertigungsverfahren, bautechnologische Projektierung, Lenkung und Leitung aller Teilprozesse der industriellen Bauproduktion auf Baustellen und in Vorfertigungsbetrieben.

Bautenschutz: Maßnahmen in und an Bauwerken sowie Bauteilen zur Erhöhung der Lebensdauer und Verbesserung des Nutzungswertes durch Schutz gegen physikalische, biologische und chemische Einflüsse der Umwelt. Teilgebiete des Bautenschutzes sind Feuchtigkeits-, Säure-, Blitz-, Holz-, Erschütterungs-, Schall-, Brand- und Wärmeschutz. Siehe auch Abdichtung, Sperrung.

Bauweise: Art der Konstruktion oder Bauausführung, unterschieden nach Baustoffen (Lehm-, Ziegel-, Beton-, Stahlbauweise unter anderem), nach der Bauausführung (Monolithbauweise, Montagebau), nach Struktur und Konstruktion (Skelettbau, Längswandbauweise mit tragenden Längswänden, Querwandbauweise mit tragenden Querwänden). Nach der Art der Siedlungsplanung unterscheidet man offene Bauweise (mit Zwischenräumen), halboffene Bauweise (Zeilenbau), geschlossene Bauweise (Reihenhausbau); siehe auch Gleitbau, Leichtbau, Großblockbau, Massivbau.

Bauwesen: Gesamtheit aller Betriebe und Einrichtungen, die am Prozess der Bauvorbereitung und -durchführung beteiligt sind. Zum Bauwesen gehören unter anderem die Bauwirtschaft, die Baumaterialienindustrie, die Baumechanisierung, die bautechnische Projektierung, die wissenschaftliche Institutionen und die staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe des Bauwesen Vom Bauwesen wird ein wesentlicher Teil des Investitionsvolumens der Volkswirtschaft realisiert. Das zentrale Organ für die einheitliche Leitung und Planung des Bauwesens ist das Ministerium für Bauwesen.

Bewehrung: 1. Bewehrung, Armierung (lateinisch): Bautechnik - Stahleinlagen im Spann- und Stahlbeton; der gleiche Wärmeausdehnungskoeffizient bewirkt eine hohe Temperaturbeständigkeit und die hohe Haftfestigkeit von Zementstein an Stahl guten Verbund, wodurch die Zugfestigkeit des Verbundstoffes Beton erhöht wird.