Bauelement

Bauelement: 1. Bautechnik: Erzeugnis, das in Vorfertigungsbetrieben (Betonwerke unter anderem) hergestellt und auf der Baustelle zu großen Bauteilen zusammengesetzt oder in diese eingefügt wird. Bauelement sind zum Beispiel Wand- und Deckenelemente, Fenster, Türen.

2. Elektronik: handelsübliches Einzelteil mit eng tolerierten Kennwerten zum Aufbau elektrischer Netzwerke, Schaltungen und Geräte; insbesondere Widerstand, Kondensator, Spule, Relais, Schalter, Steckverbinder, Schwingquarz, Diode, Transistor, Thyristor, Elektronenröhre, integrierter Analog- oder Digital-Festkörperschaltkreis; Einteilung in passive (ohne Verstärkung) und aktive (mit Verstärkung) beziehungsweise lineare und nichtlineare Bauelement.

3. Feingerätetechnik: Verbindungs- oder Funktionselement zum Aufbau von Geräten durch sinnvolle Kombination mit anderen Bauelement Verbindungselemente werden gegliedert in stoffschlüssige (Lötung, Schweißung, Klebung unter anderem), formschlüssige (Nietung, Falzung, Verlappung unter anderem) und kraftschlüssige Verbindungselemente (Verschraubung, Verstiftung unter anderem), die unlösbar, bedingt lösbar oder lösbar sind. Funktionselemente werden gegliedert in Speicherelemente (Federn), Führungselemente für Dreh- und geradlinige Bewegungen (Lager aller Art, Wellen), Umformelemente (Getriebe aller Art), Ruheelemente (Gesperre, Bremsen, Kupplungen) sowie Schalt- und Steuerelemente (Schalt-, Spann- und Sprungwerke, Regler).

4. Bauelement, Baustein, Bauteil, Konstruktionselement: Fertigungstechnik - kleinste, also nicht weiter zerlegbare konstruktive Einheit eines technischen Erzeugnisses, zum Beispiel Kurbelwelle, Wälzlager, Feder, Schraube (Verbindungselement), Rohr, Linse; siehe auch Standardteil, Wiederholteil.

Baueinheitensystem, Baukastensystem: materiell-technische Umsetzung des Baueinheitenprinzips. Ein Baueinheitensystem umfasst eine definierte Menge meist standardisierter Elemente (Bauelemente, -gruppen, -einheiten), durch deren vielfältige Kombinationen nach einem Baumusterplan oder Bauprogramm verschiedene Fertigprodukte einer Erzeugnisart (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Möbel, Gebäude) hergestellt werden können.

Baueinheitenprinzip, Baukastenprinzip-, moderner Arbeitsgrundsatz, besonders in der Konstruktion, der eine rationelle Herstellung zahlreicher Varianten einer Erzeugnisart aus relativ wenigen Elementen durch deren sinnvolle Kombinationen auf der Grundlage eines Baueinheitensystems ermöglicht. Die Anwendung des Baueinheitenprinzips bietet wirtschaftliche Vorteile für Hersteller und Verbraucher (besonders durch verringerten Aufwand an Entwicklung, Konstruktion und Lagerhaltung), kürzere Lieferfristen, sichere Austauschbarkeit (Austauschbau), höhere Fertigungsraten infolge Standardisierung der Elemente.

Baueinheit: aus Baugruppen und eventuell Bauelementen bestehende, in sich abgeschlossene Funktionsgruppe als Teil eines komplexen technischen Erzeugnisses (Maschine, Gerät, Chemieanlage unter anderem). Baueinheiten sind häufig verschiedenartig kombinierbar beziehungsweise einsetzbar; dies hat besonders Bedeutung für die Erweiterung beziehungsweise Modernisierung von Werkzeugmaschinen, für Erzeugnisse der Elektrotechnik und für den Sondermaschinenbau.

Bauakustik: Lehre von der Entstehung, Ausbreitung, Abstrahlung und Bekämpfung von unerwünschtem Schall (Lärm) in Bauwerken. Bei mechanischer Anregung von Gebäudeteilen durch Schwingungen oder Stöße entsteht Körperschall (zum Beispiel Trittschall, Maschinen-, Installationsgeräusche), der von den Decken und Wänden als Luftschall abgestrahlt wird. Die Bauakustik erforscht die Schalldämmung von Bauteilen, das heißt die Minderung der Luft- und Körperschallanregung beziehungsweise -Übertragung, die Schallabsorption in Räumen, die Schwingungsisolierung von Maschinen durch federnde Elemente und die Schallausbreitungsdämpfung in Lüftungskanälen. Mindestforderungen für Schallschutzmaßnahmen sind in Standards (TGL) gesetzlich festgelegt.

Bauaufnahme: Aufmessen und maßstabgerechtes Aufzeichnen eines Bauwerkes zur Rekonstruktion, als baurechtliche oder als baugeschichtliche Unterlage.

Bauaufsicht: staatliche Überwachung der Einhaltung der rechtlichen, technischen und ökonomischen Bestimmungen bei der Vorbereitung, Errichtung, Veränderung und Nutzung von Bauwerken.