Vorteile eines Studiums

Studium

Sie ist eine der wichtigsten Fragen, die es im letzten Jahr am Gymnasium zu klären gilt: Soll man nach dem Schulabschluss studieren, eine Ausbildung machen, oder kommt vielleicht sogar ein dualer Ausbildungsgang in Frage? Tatsächlich spielen bei der Beantwortung dieser Frage mehrere Faktoren eine Rolle. So wird es maßgeblich darauf ankommen, welche beruflichen Pläne und Wünsche man hat. Wo sieht man sich selbst in fünf bis zehn Jahren? Welche Tätigkeiten machen besonders Spaß? Wo liegen die persönlichen Neigungen und Begabungen? Welche Tätigkeit möchte man in keinem Fall ausüben? Ein Termin bei der Berufsberatung der Arbeitsämter hilft, hier für Klarheit zu sorgen. In jedem Fall muss man eine grobe Vorstellung davon haben, was man beruflich gerne machen möchte. Erst dann steht die endgültige Entscheidung für oder gegen ein Studium an.

Eine akademische Ausbildung bringt insbesondere im Angestelltenverhältnis in mittleren und größeren Unternehmen die Chance mit sich, später eine Position im Management zu übernehmen. Insbesondere die Großkonzerne bieten jungen Absolventen nach dem Studium hervorragende Einstiegsmöglichkeiten und Trainee-Programme, doch wer keinen akademischen Abschluss hat, wird irgendwann kaum noch weiter voran kommen auf der Karriereleiter. Hat man sich dann für ein Studium entschieden, ist die zentrale Frage, welcher Studiengang und welcher Abschluss es sein soll. Auch hier spielt die persönliche Neigung wieder eine elementare Rolle.

Der erste Abschluss ist in der Regel der Bachelor, er ist relativ praxisbezogen ausgerichtet und entspricht dem früheren Fachhochschulstudium. Wer nach dem Bachelor noch weiter studieren möchte, entscheidet sich für den Masterstudiengang. Er befähigt auch zur Promotion, wenn man nach dem Studium noch weiter akademisch arbeiten möchte. Während des Studiums sind meist mehrere praktische Einsätze gefordert, auch ein Auslandssemester kann erforderlich sein. Moderne Universitäten und Business Schools bieten unterschiedlichste Möglichkeiten des Austauschs mit Partnereinrichtungen, damit man während des Studiums einige Monate im Ausland verbringen und die Sprachkenntnisse vertiefen kann.

Studienbewerbung

Es gibt gute Gründe, um nach dem Abitur ein Studium aufzunehmen. Akademiker sind am wenigsten von Arbeitslosigkeit betroffen, viele Berufe stehen nur ihnen offen. Die Zufriedenheit mit ihrem Berufsleben ist unter Akademikern besonders hoch. Aber obwohl von politischer Seite das Studium propagiert wird, ändert sich die Einstellung, sobald es um den Griff in die Kasse geht. Im Klartext: Wer nur ein durchschnittliches Abitur vorweisen kann, hat oft Probleme, einen Studienplatz in seinem Wunschfach zu bekommen. Denn da gibt es immer noch die beiden bösen Worte: Numerus clausus. Dennoch hat jeder in diesem Land die Chance, sein Wunschfach zu studieren.

Tipps für die Studienbewerbung

Studieren ohne Abitur

Studieren ohne Abitur ist grundsätzlich in allen Bundesländern möglich, doch die Zugangsvoraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland und in Abhängigkeit von der Hochschule unterschiedlich. Vor dem Beginn des Studiums heißt es deshalb, sich sorgfältig zu informieren, welche Hürden zu nehmen sind und welche Qualifikationen nachzuweisen sind.

Einerseits besteht die Möglichkeit, zuerst das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen, um mit dieser Hochschulzugangsberechtigung das Studium zu beginnen. Dazu stehen neben dem klassischen Abendgymnasium unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Wer diesen Weg nicht gehen will, hat andererseits auf dem dritten Bildungsweg die Chance, ohne Abitur zu studieren. In der Regel gilt der Abschluss eines anerkannten Ausbildungsberufs als berufliche Qualifikation, hinzu kommt eine mehrjährige und einschlägige Berufserfahrung, die nachzuweisen ist. Üblicherweise muss der gewählte Studiengang zur Berufserfahrung passen, damit diese als Zugangsvoraussetzung anerkannt wird.

Wer eine anerkannte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer und eine langjährige Berufserfahrung über mindestens drei Jahre vorweist, muss ein Verfahren zur Eignungsfeststellung durchlaufen. Es besteht aus einer Hochschulzugangsprüfung, die gerne mit einem Probestudium kombiniert wird. Am Ende steht die Fachgebundene Hochschulreife, die als Zugangsvoraussetzung zur Aufnahme eines Fachhochschulstudiums dient.

Ein weiterer Zugangsweg besteht in dem Nachweis einer Meisterprüfung oder einer entsprechenden Fortbildung wie des Technikers oder des Fachwirts. Diese Abschlüsse haben den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass keine Hochschulzugangsprüfung mehr abgelegt werden muss, da sie der Allgemeinen Hochschulreife gleichgestellt sind. Die Aufnahme eines Hochschulstudiums ist somit unmittelbar möglich.

Besonders talentierte Absolventen einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung können ein Aufstiegsstipendium beantragen, wenn sie einen ersten akademischen Hochschulabschluss anstreben. Das Förderprogramm der Bundesregierung spricht Fachkräfte an, die ihre Hochschulzugangsberechtigung mit einer mehrjährigen Berufserfahrung und einer ausgewiesenen fachlichen Begabung nachweisen. Die fachliche Begabung ist durch eine Begabtenprüfung oder eine Eignungsprüfung zu belegen. Im Auswahlverfahren wird die Eignung für das Stipendium überprüft, die Zusage zum Stipendium entspricht allerdings noch nicht der formalen Zulassung zum Studium.

Studieren mit Kind

Studieren mit Kind ist eine besondere Herausforderung. Zum einen gilt es, dem Studium gerecht zu werden, doch zum anderen fordert auch ein kleines Kind sein Recht. Wer dieses Wagnis eingeht, hat eine erhebliche finanzielle Belastung zu tragen, denn neben dem eigenen Lebensunterhalt und den Studienkosten sind auch die Kosten für das Kind zu decken. Dafür gibt es einige Fördermöglichkeiten, die Studierende mit Kind in Anspruch nehmen können.

Das Deutsche Studentenwerk bietet einige Angebote für die Kinderbetreuung an. Insgesamt 54 Studentenwerke stellen 169 Tageseinrichtungen für Kinder zur Verfügung. Die Trägerschaft ist unterschiedlich gehalten, es sind eigene Trägerschaften ebenso möglich wie Kooperationen mit kirchlichen, städtischen oder privaten Trägern. Solche Einrichtungen sind häufig günstiger als ein regulärer Kindergarten- oder KiTa-Platz, der monatlich etwa 80 bis 120 Euro kostet. Auf der Website www.studentenwerke.de finden Studierende umfangreiche Informationen zu Studentenwerken und dem Umfang der gewährten Unterstützung.

Studierende mit Kind haben meist eingeschränkte Möglichkeiten, sich mit einem Nebenjob Geld hinzu zu verdienen. Trotzdem steigen die Lebenshaltungskosten mit Kind massiv. Der Staat unterstützt Eltern mit Kindern mit dem Elterngeld und dem Kindergeld. Elterngeld wird für Geburten ab dem 01. Januar 2007 für maximal 12 Monate bezahlt, Alleinerziehende erhalten für 14 Monate eine Unterstützung. Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro für Elternteile, die nicht erwerbstätig sind, wer bereits Geld verdient hat, erhält maximal 1.800 Euro. Allerdings bekommt Elterngeld nur, wer unter 30 Stunden pro Woche arbeitet. Beide Elternteile können sich mit der Betreuung der Kinder und der Berufstätigkeit abwechseln und erhalten in diesem Fall für 14 Monate eine Unterstützung. Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist ein Elterngeldrechner veröffentlicht, der die Höhe des Elterngeldes berechnet. Auch Informationen zur Beantragung sind dort zu finden.

Kindergeldberechtigt ist in Deutschland jeder, der ein Kind hat und der einen Wohnsitz in Deutschland hat. Das Kindergeld wird unabhängig von der Höhe des Einkommens gezahlt, es beträgt für die ersten drei Kinder 154 Euro pro Monat und Kind. Jedes weitere Kind erhält ein Kindergeld von 179 Euro. Das Kindergeld wird von der örtlichen Arbeitsagentur ausgezahlt.

Schließlich erhalten Studierende mit Kindern weitere Leistungen aus den Sozialversicherungen. Wer BAföG bezieht, kann die Förderdauer aufgrund der Schwangerschaft und der Kinderbetreuung verlängern, dieses BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Unabhängig von der Gewährung des BAföGs können Studierende mit Kind Wohngeld beantragen. Beim Sozialamt kann ein Unterhaltsvorschuss geltend gemacht werden, wenn der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, keinen Unterhalt zahlen kann oder will.

Studentenjobs

Wer neben seinem Studium noch etwas Geld verdienen möchte, sieht sich zu einen mit einer Reihe von Regularien zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht konfrontiert und muss sich zum anderen gut überlegen, in welchem Umfang welcher Job ausgeübt werden soll. Natürlich sollte das Studium im Vordergrund stehen, und es ist genügend Zeit zum Lernen oder für die erforderlichen Abschlussarbeiten einzuplanen, doch es ist heute keine Seltenheit mehr, dass junge Studierende ihr Einkommen mit einem Job aufbessern. Die resultierenden Rechte und Pflichte sollte man allerdings kennen, damit man beides aufeinander abstimmen kann.

Der Mini-Job wird auch als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Man ist als Arbeitnehmer tätig und verdient pro Monat maximal 400 Euro. Die wöchentliche Arbeitszeit ist nicht begrenzt. Für einen geringfügig Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer in Höhe von zwei Prozent. Hinzu kommen 13 Prozent für die Krankenkasse und 15 Prozent für die Rentenversicherung. Daraus erwirbt der geringfügig Beschäftigte einen minimalen Rentenanspruch. Ist man in einem Privathaushalt als Mini-Jobber tätig, fallen fünf Prozent für die Krankenkasse und die Rentenversicherung an, die pauschale Steuer liegt ebenfalls bei zwei Prozent.

Zu den Niedriglohn-Jobs gehören Tätigkeiten, in denen man zwischen 400 Euro und maximal 800 Euro verdient. In diesem Fall ist eine Lohnsteuerkarte erforderlich, man unterliegt der Steuerpflicht und der Sozialversicherungspflicht. Die Sozialversicherungspflicht entfällt, wenn die Arbeitszeit unter 20 Stunden beträgt. In diesem Fall geht man davon aus, dass das Studium weiterhin die hauptsächliche Tätigkeit ist.

Auch in den Semesterferien kann man jobben. Semesterferien-Jobs unterliegen der Renten- und der Steuerpflicht, wenn die Arbeitszeit über 50 Tage im Jahr hinaus geht oder wenn man länger als zwei Monate am Stück arbeitet.

Grundsätzlich ist es durchaus empfehlenswert, während des Studiums zu arbeiten. Damit findet man frühzeitig einen Einstieg in die Arbeitswelt, und man kann verschiedene Unternehmen und Jobs ausprobieren. Dadurch gewinnt man früh an Sicherheit, welche Branche oder welcher Betrieb in Frage kommen könnte. Außerdem macht sich berufliche Erfahrung im späteren Lebenslauf außerordentlich gut, so dass die Chancen auf einen soliden Arbeitsplatz gravierend steigen. Viele Personalabteilungen achten verstärkt auf die beruflichen Erfahrungen der Absolventen und stellen bevorzugte Kandidaten ein, die bereits einige Berufserfahrung vorzuweisen haben. Auch fällt der Umstieg nach dem Studium dann nicht mehr ganz so schwer, wenn man schon einige Zeit in der Arbeitswelt tätig war.

Schließlich kann ein Nebenjob eine gute Ergänzung des Studiums sein. Dies im besonders, wenn man in einem studiennahen Beruf arbeiten kann und dort Theorie und Praxis miteinander verknüpft.

Studienwahltest

Mit Hilfe eines Studienwahltests können Studieninteressierte herausfinden, welches Studienfach ihren Neigungen entspricht. So soll es möglich sein, das geeignete Fach zu finden, um unnötig langes Suchen oder eine falsche Einschreibungen zu verhindern. Ein Studienwahltest ist letztlich also ein Eignungstest, er gehört im weitesten Sinne zur Berufseignungsdiagnostik.

Früher wurden freiwillige Studienwahltests von Zeitschriften oder von der Arbeitsagentur angeboten. Selbst private Bildungsinstitute haben solche Tests im Programm, sie sind somit eine wichtige Hilfestellung für Schulabgänger auf dem Weg an die passende Universität. Verpflichtende Studienwahltests gibt es dagegen eher selten, sie sind aus den medizinischen Studiengängen bekannt. Der Bologna-Prozess führte allerdings zu einer Entwicklung, schon vor der ersten Einschreibung solche Tests verstärkt durchzuführen, damit Studieninteressierte auf Anhieb die richtige Entscheidung für ihren Studiengang treffen und nicht unnötig Zeit auf dem Weg zum akademischen Abschluss verlieren. Gleichzeitig soll die Zahl der Studienabbrecher damit reduziert werden, die Wahl des Studiengangs soll zukünftig verstärkt auf einer bewusst reflektierten Entscheidung beruhen.

Heute greifen Studienwahltests einerseits in der Lehrerbildung verstärkt, so sollen Lehramtsstudenten rechtzeitig ihre Befähigung zur Übernahme eines Lehramts herausfinden oder rechtzeitig eine andere Ausbildung angehen können. In den Ingenieurstudiengängen haben sich bisher neun Technische Universitäten zur TU9-Gruppe zusammengefunden, um im Rahmen eines Gemeinschaftsprojektes einen einschlägigen Test zu schaffen, der allen angehenden Studierenden noch vor der Einschreibung empfohlen wird.

Immer mehr gerät auch der Online-Studienwahltest in den Mittelpunkt des Interesses, damit bringen einzelne Universitäten studiengangsbezogene Studienwahltests in die Öffentlichkeit. Sie werden als Online-Self-Assessment durchgeführt. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg hat dagegen einen anderen Weg gewählt, sie hat den HAW-Navigator entwickelt. In interaktiver Form stehen die Inhalte von 29 verschiedenen Studiengängen zur Verfügung, sie wollen diese Studiengänge für Studieninteressierte und Schulabgänger erlebbar machen. Letztlich ist an vielen Universitäten in Deutschland ein Trend festzustellen, mit Hilfe von Studienwahltests unterschiedlicher Art frühzeitig festzustellen, welcher Studiengang den persönlichen Neigungen entspricht.

GEZ-Befreiung und Telekom-Sozialtarif für Studenten

Studierende können sich unter bestimmten Umständen von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien lassen, ebenso ergeben sich Einsparmöglichkeiten bei der Nutzung eines Festnetzanschlusses der Telekom. Wer sich die Mühe der Beantragung macht, erzielt jeden Monat eine kleine Ersparnis.

Zum 01. Januar 2013 greift eine Reform der GEZ-Gebühren. Die Gebühren-Einzugs-Zentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehsender sorgt dafür, dass jeder, der ein solches Programm empfängt, dafür zahlt. Ab Januar 2013 muss jeder Haushalt eine GEZ-Gebühr in Höhe von 17,98 Euro pro Monat zahlen, selbst wenn man kein Radio- oder TV-Gerät oder ein internetfähiges Empfangsgerät besitzt. Die Gebühr ist also unabhängig von der Anzahl der im Haushalt befindlichen Geräte. Bis Ende 2012 besteht die Pflicht zur Zahlung, wenn man ein entsprechendes Gerät sein Eigen nennt.

Studenten, die BAföG beziehen, haben die Möglichkeit, sich von der Zahlung der GEZ-Gebühren befreien zu lassen. Diese Befreiung muss beantragt werden, sie greift nicht rückwirkend, sondern ab dem Zeitpunkt der Antragstellung. Mit dem Antrag auf Befreiung ist ein aktueller BAföG-Bewilligungsbescheid im Original oder als beglaubigte Kopie einzureichen, ebenso ist eine Studien- oder Immatrikulationsbescheinigung erforderlich. Der Antrag muss regelmäßig verlängert werden, die erstmalige Beantragung der Befreiung ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Erlass des BAföG-Bescheides erforderlich. Außerdem darf der Student nicht bei seinen Eltern leben. Alternativ zum BAföG kommt der Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe, Berufsausbildungsförderung oder von Ausbildungsgeld zum Ansatz.

Der Sozialtarif der Telekom gilt für Telefonate ins Festnetz der Telekom und bringt eine monatliche Ersparnis von 6,94 Euro auf bestimmte Verbindungsentgelte im Festnetz der Telekom. Auch hier ist der Bezug von BAföG erforderlich, damit der Student berechtigt ist, den Sozialtarif anzusetzen. Der Betrag von 6,94 Euro pro Monat verfällt, wenn die Kosten für die Verbindungsentgelte darunter liegen, er kann nicht in den Folgemonat übernommen werden, und er darf nicht auf die Grundgebühren der Telekom angerechnet werden.

Studienplatzklage

Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat jeder deutsche Staatsbürger das Recht, einen Beruf seiner Wahl aufzunehmen. Dieses Recht umfasst auch die Aufnahme eines Studiengangs nach Wunsch. Ist der Beginn eines Studiums aufgrund einer Beschränkung der Anzahl der Studienplätze an einer bestimmen Hochschule nicht möglich, widerspricht das diesem verfassungsrechtlich festgelegten Anspruch auf die freie Wahl der Hochschule. In der Konsequenz kann der betroffene Student eine Studienplatzklage anstrengen, wenn seine Bewerbung für einen bestimmten Studiengang an einer Universität abgelehnt wurde. Sie zielt auf die Überprüfung ab, ob die Hochschule alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel genutzt hat, genügend Studienplätze zu schaffen, um damit der Nachfrage gerecht zu werden.

Die Zahl der Studienplätze ist von Universität zu Universität unterschiedlich, und sie wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Außerdem wird sie in jedem Semester neu errechnet. Stellt das örtlich zuständige Verwaltungsgericht im Rahmen der Studienplatzklage fest, dass die beklagte Universität mehr Studienplätze verfügbar hat, als sie tatsächlich vergeben hat, wird sie per Gerichtsurteil dazu verpflichtet, die noch freien Plätz zu verteilen. Dabei wird immer die konkrete Hochschule beklagt, niemals die ZVS selbst. Die kostenpflichtige Klage auf Zulassung zum Studium ist besonders häufig bei Studiengängen mit einem Numerus Clausus und bei den Studiengängen mit ZVS-Zulassung wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Biologie.

Ob eine Studienplatzklage tatsächlich der richtige Weg ist, das Studium an der gewünschten Hochschule aufzunehmen, bleibt der Prüfung des Einzelfalls überlassen. In jedem Fall gehört eine Studienplatzklage in die Hände einer erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei, die vor der Beauftragung entsprechende Referenzen nachweisen sollte. Damit hat man als Mandant das sichere Gefühl, in den besten Händen zu sein. Außerdem steht vor jeder Klage die Überprüfung durch die Kanzlei, welche Aussicht auf Erfolg eine solche Klage hat. Das erspart spätere Enttäuschungen und sorgt außerdem dafür, dass nicht unnötig Zeit bis zur Aufnahme des Studiums verloren geht.

Der erste Arbeitsvertrag nach der Uni

Sie haben die letzten Prüfungen an der Universität bestanden und nun einen akademischen Titel in der Tasche? Spätestens jetzt ist es an der Zeit, sich auf die Suche nach einem Arbeitsplatz zu machen. Wenn Sie auch die Hürde des Bewerbungsprozesses genommen haben und als neuer Mitarbeiter eines Unternehmens ausgewählt wurden, dann können Sie sich beglückwünschen. Doch vor Ihrem Arbeitsantritt gilt es einiges zu beachten, wenn Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrem zukünftigen Arbeitgeber abschließen.

Ein Arbeitsvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. Die schriftliche Form ist dabei nur in einigen Ausnahmefällen gesetzlich vorgeschrieben. Haben Sie die Wahl, sollten Sie sich auf jeden Fall für einen schriftlichen Vertrag entscheiden, da hierdurch die Wahrscheinlichkeit für mögliche spätere Auseinandersetzungen über strittige Punkte sinkt.

Bei einem schriftlichen Arbeitsvertrag handelt es sich um ein Dokument, das von beiden Parteien unterschrieben wird. Da Sie mit Ihrer Unterschrift den Bedingungen des Vertrages zustimmen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, den kompletten Vertragstext gründlich durchzulesen. Denn ungeachtet der Freude über eine erste Anstellung sollte man mögliche zukünftige negative Überraschungen schon im Vorfeld vermeiden.

So sollten Sie zunächst prüfen, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, Fuß zu fassen und erste praktische Berufserfahrungen zu sammeln, dann ist gegen einen unbefristeten Arbeitsvertrag nichts einzuwenden. Bauen Sie jedoch auf finanzielle Sicherheit, dann ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag von Vorteil, zumal eine Kündigung nur aus einem wichtigen Grund ausgesprochen werden kann.

Falls Sie für den Antritt der Stelle einen Umzug in Kauf nehmen müssen und der zukünftige Arbeitgeber einen finanziellen Beitrag zu diesen Kosten leisten soll, dann muss im Vertrag eine entsprechende Klausel aufgenommen werden.

Vor der Vertragsunterzeichnung gilt es zudem zu beachten, ob ein eventueller späterer Wechsel des Arbeitsortes möglich ist, denn häufig verfügen Unternehmen über nationale und internationale Niederlassungen. Sie sollten sich hier im Vorfeld Gedanken machen, ob Sie privat und beruflich zu einer örtlichen Versetzung bereit wären. In diesem Zusammenhang sollten Sie auch prüfen, ob regelmäßige Dienstreisen zu Geschäftspartnern, Kunden oder Kollegen in anderen Niederlassungen zu Ihrem zukünftigen Berufsalltag gehören.

Außerdem sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sonderleistungen des Betriebs, wie etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld, vom Datum der Vertragsunterzeichnung abhängen. Weitere Leistungen des Unternehmens können Fortbildungsveranstaltungen sein. Hier kann vorab im Arbeitsvertrag geklärt werden, ob oder in welcher Höhe sich das Unternehmen finanziell an den Kosten für Ihre Fortbildung beteiligt und wie viele Tage pro Jahr Sie für entsprechende Veranstaltungen freigestellt werden.