Ausbildung

Ausbildung

Der Verlauf einer beruflichen Ausbildung ist so unterschiedlich wie der Ausbildungsberuf selbst. Einige Richtlinien gelten aber für nahezu alle Ausbildungen, sie mögen als Leitlinien zum Ablauf dienen.

Zunächst wird die Ausbildungszeit durch eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung in zwei Phasen unterteilt. Die Zwischenprüfung kann dabei eine gestreckte Abschlussprüfung sein, in diesem Fall legt de Azubi letztlich zwei Abschlussprüfungen ab, die beide zu bestehen sind. In beiden Phasen sollte der Auszubildende nach und nach alle Abteilungen seines Betriebs durchlaufen, damit er die Chance hat, alle vorgegebenen Ausbildungsinhalte zu erlernen.

Die Inhalte sind in der Ausbildungsordnung zu finden. Dort ist aufgelistet, welche Inhalte dem Azubi während der Tätigkeit im Betrieb zu vermitteln sind und wie lange er in welcher Abteilung zu arbeiten hat. Anhand der Ausbildungsordnung wird später auch geprüft, ob die erforderlichen Abteilungen durchlaufen wurden, der Nachweis dazu ist das sauber geführte Berichtsheft. Insbesondere bei Azubis, die die Abschlussprüfung vorziehen wollen, ist die Ausbildungsordnung sowie der Abgleich mit dem Berichtsheft von großer Bedeutung, da hier die Ausbildungsinhalte nachzuweisen sind.

In welcher Reihenfolge die Abteilungen im Betrieb besucht werden, hängt maßgeblich von der Organisation und der Größe des Betriebs ab. In einer großen Unternehmung wird man jede einzelne Abteilung für einige Wochen besuchen, der Ablauf ist genau festgelegt, damit jeder Azubi zu den erforderlichen Einsätzen kommt. Dieser Ablauf ist meist recht strikt vorgegeben. In kleinen Betrieben finden sich viele Aufgaben zusammengelegt in einer einzigen Abteilung wieder. Der Azubi ist dann über mehrere Wochen hinweg vielleicht in der gleichen Abteilung, seine Aufgaben können aber unterschiedlich sein.

Am Ende der Ausbildung sollte sichergestellt sein, dass jeder Bereich des Unternehmens einmal für längere Zeit besucht wurde. Je mehr der Azubi dann schon selbst mitarbeiten und erledigen kann, desto schneller wird er in der Arbeitswelt Fuß fassen und seinen Beitrag zum Erfolg des Unternehmens erbringen können.

Tipps zum Ausbildungsvertrag

Das Berufsbildungsgesetz regelt in § 11 die Inhalte, über die ein Ausbildungsvertrag verfügen muss. Neben diesen Pflichtinhalten werden von Unternehmen häufig eigene Klauseln aufgenommen, bei denen nicht selten eine genaue Prüfung zu empfehlen ist.

Pflichtangaben

Die Inhalte der Ausbildung müssen sachlich und zeitlich gegliedert im Ausbildungsvertrag dargestellt werden. Der Azubi muss sich daraus einen Ausbildungsplan entnehmen können und wissen, welche Abteilungen des Unternehmens er während der Ausbildung durchlaufen wird. Auch Beginn und Dauer der Ausbildung müssen erwähnt werden. Besteht die Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildungszeit, so muss auch darauf hingewiesen werden.
Im Vertrag wird der Ausbildungsort benannt. Außerdem werden Ausbildungsmaßnahmen, die an einer anderen Ausbildungsstätte durchgeführt werden, erwähnt. Die regelmäßige tägliche Arbeitszeit muss aufgeführt werden. Das Arbeitsrecht sowie die Tarifverträge der Gewerkschaften bilden die Grundlage für die tägliche Arbeitszeit. Des Weiteren muss die Dauer der Probezeit genannt werden. Natürlich gehören auch Ausführungen zur Vergütung sowie zum Zahlungstermin von Lohn oder Gehalt dazu. Weitere Pflichtangaben beziehen sich auf die Urlaubsregelungen und die Kündigungsfrist.

Ungültige Angaben

Oft sind im Ausbildungsvertrag niedrigere Vergütungen, als sie der Tarifvertrag vorgibt, angegeben. Nach der Probezeit kann daher eine Berichtigung gefordert werden.
Ungültig ist die Vereinbarung einer Verpflichtung, die den Azubi nach der Ausbildung an das Unternehmen bindet. Dem Azubi darf die Berufsausübung nach der Ausbildung nicht eingeschränkt auferlegt werden.

Auch die Vereinbarung von Zahlungen durch den Azubi ist nicht rechtens. Dieser kann nicht dazu verpflichtet werden, kostenpflichtige Zusatzkurse zu belegen. Angaben, die hinsichtlich möglicher Vertragsstrafen gemacht werden, sind ebenfalls nicht gültig. Der Azubi darf nicht dazu verpflichtet werden, eine Strafe bei vorzeitiger Kündigung des Ausbildungsvertrages zu zahlen.
Schadensersatzansprüche dürfen nicht beschränkt oder gar ausgeschlossen werden. Zudem ist die Vereinbarung einer pauschalen Zahlung von Schadensersatzforderungen nicht rechtens. Generell dürfen also keine Angaben in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden, die den Azubi benachteiligen oder seine berufliche Zukunft einschränken können.

Tipps zum Berufseinstieg

Der Sprung ins Arbeitsleben macht vielen Schulabgängern Angst. Der neue Lebensabschnitt bringt viele Freiheiten, aber auch viele Fragen und Fettnäpfchen mit sich. 4 Tipps für einen entspannten Berufseinstieg:

Pünktlich bewerben

Bewerbungen sollten nicht erst im Briefkasten landen, wenn der Schulabschluss vor der Tür steht. Viele Firmen schreiben ihre Ausbildungsplätze bereits ein Jahr oder länger vor Ausbildungsbeginn aus - und die begehrtesten Stellen sind schnell vergeben. Clevere Bewerber recherchieren deshalb bereits im vorletzten Schuljahr passende Ausbildungsangebote. Wichtig: Nicht alles auf eine Karte setzen, sondern an verschiedenen Stellen bewerben - dabei in jede Bewerbung Sorgfalt und Kreativität investieren anstatt Standardanschreiben zu verwenden.

Den ersten Arbeitstag überstehen

Nervosität und Unsicherheit sind am Anfang normal, denn schließlich ist alles neu - der Arbeitsplatz, die Aufgaben, die Kollegen. Wichtigste Grundregel: Freundlich nachfragen, sobald etwas unklar ist. Sympathien sammelt, wer den erfahreneren Kollegen aufmerksam zuhört und im Gegenzug Einsatz- und Hilfsbereitschaft signalisiert. In der Mittagspause sollten sich Neulinge nicht verkrümeln, sondern Kontakte knüpfen.

Absichern - rechtlich und finanziell

Wer auf eigenen Füßen steht, darf nicht vergessen, etwas Papierkram zu erledigen. Dabei am besten auf professionelle Hilfe zurückgreifen: Die meisten Banken bieten Beratungsgespräche speziell für Berufseinsteiger an, um Anlagestrategien und das wichtige Thema Altersvorsorge zu besprechen. Darüber hinaus ist auf einen umfassenden Versicherungsschutz zu achten: Neben Krankenversicherung und Haftpflichtversicherung ist für Berufsanfänger insbesondere eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig: Denn erst nach 5 Jahren versicherungspflichtiger Beschäftigung zahlt der Staat eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Entspannt bleiben

Die ungewohnten 8-Stunden-Arbeitstage empfinden Schulabgänger zunächst als erschöpfend, für Hobbies und Freundschaften bleibt kaum Zeit. Nach einer kurzen Umgewöhnungsphase passt der Körper sich aber dem neuen Lebensrhythmus an, sodass bei Feierabend wieder Muße fürs Privatleben bleibt. Zu einem gelungenen Sprung ins Arbeitsleben gehört dann auch, sich einen Ausgleich zu schaffen und Stresserkrankungen vorzubeugen. Bewährte Mittel gegen ein zu hohes Stresslevel: Sport, Sozialkontakte und ausreichend Schlaf.

Ausbeutung bei der Ausbildung

Viele Auszubildende sind unzufrieden im Betrieb, weil sie sich ausgenutzt - ja, ausgebeutet - fühlen. Auch wenn ein Azubi weisungsgebunden arbeiten muss, so heißt das doch nicht, dass er jedwede Arbeit erledigen muss. Rechtzeitige Informationen über Rechte und Pflichten sind unerlässlich.

Formen der Ausbeutung

Weisungsgebunden arbeiten heißt, dass der Auszubildende machen muss, was ihm aufgetragen wird. Immer wieder passiert es jedoch, dass ein Unternehmen einen Azubi als billige Arbeitskraft versteht. Kaffee kochen, Ersatzteile suchen, Putzarbeiten und Botengänge stehen auf dem Programm. Dass all diese Arbeiten gemacht werden müssen, ist klar. Doch sie müssen auf alle Mitarbeiter verteilt werden und dürfen nicht zu Lasten des Auszubildenden gehen. Vielleicht werden auch Arbeiten verlangt, die gar nichts mit der Ausbildung zu tun haben, die gesundheitlich gefährlich sind oder die die Ausbildung überhaupt nicht voranbringen. Teilweise werden Überstunden vom Azubi verlangt oder er wird seitens des Betriebs nicht für die Teilnahme an der Berufsschule freigestellt. Gut zu wissen: Die meisten Formen der Ausbeutung verstoßen gegen das Berufsbildungsgesetz. Nur, wie lässt sich etwas ändern?

Verbesserungen im Unternehmen

Vielen Mitarbeitern oder Ausbildern ist nicht einmal bewusst, dass sie den Azubi als Boten benutzen oder von ihm nur die Handlanger-Tätigkeiten verlangen. Hier hilft oft schon ein klärendes Gespräch. Sinnvoll kann es sein, die Eltern mit zu diesem Gespräch zu bitten, vor allem dann, wenn der Azubi noch minderjährig ist. Für das Gespräch ist eine eingehende Vorbereitung nötig. Bei den zuständigen Kammern und anderen Organisationen lassen sich Informationen einholen, welche Rechten und Pflichten auf beiden Seiten erfüllt werden müssen. Kann im Unternehmen keine Einigung erzielt werden, kann ein Gespräch mit dem Berater der Kammer gesucht werden, dieser wird sich auch an das Unternehmen zwecks Klärung der Angelegenheit wenden. Allerdings soll an dieser Stelle auch nicht vergessen werden, dass als letzter Ausweg teilweise tatsächlich nur noch der Betriebswechsel hilft.

Ausbildung in Teilzeit

Noch sind Teilzeit-Azubis eine Randerscheinung auf dem deutschen Ausbildungsmarkt: Nicht einmal 0,5% aller 2012 geschlossenen Ausbildungsverträge sahen eine Teilzeitregelung vor. Dabei mangelt es diesem Ausbildungsmodell nicht an Attraktivität, sondern an Bekanntheit.

Für Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Die Teilzeitausbildung ist ein noch junges Instrument der Arbeitsmarktpolitik: Erst 2005 wurde sie im Berufsbildungsgesetz verankert. Wer sich in Teilzeit ausbilden lassen möchte, muss ein "berechtigtes Interesse" nachweisen. Ein solches Interesse spricht der Gesetzgeber in erster Linie jungen Menschen zu, die Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Laut Statistik nutzt derzeit vor allem eine Zielgruppe das Angebot: alleinerziehende junge Mütter. Da der Frauenanteil unter den Teilzeit-Azubis bei über 90% liegt, dominieren "weibliche" Berufe die Top 10 der Teilzeitausbildungen: Am häufigsten werden Teilzeit-Azubis zu Bürokaufleuten ausgebildet; beliebt sind außerdem Berufe im Einzelhandel, im Friseurgewerbe, in der Verwaltung sowie medizinische Assistenzberufe.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen

Die Teilzeitvereinbarung wird als schriftlicher Zusatz im Ausbildungsvertrag fixiert. Betrieb und Azubi einigen sich auf eine Wochenarbeitszeit zwischen 20 und 30 Stunden (inklusive Berufsschulunterricht). Entweder wird die tägliche Arbeitszeit reduziert oder der Auszubildende muss nicht an allen Werktagen erscheinen. Beträgt die Wochenarbeitszeit mindestens 25 Stunden, verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung nicht. Bei einer Wochenarbeitszeit unter 25 Stunden kann die Ausbildung hingegen bis zu einem Jahr länger dauern. Die Ausbildungsvergütung sinkt in der Regel proportional zur Wochenarbeitszeit.

Vorteile für beide Vertragspartner

Teilzeit-Azubis können ihren familiären Verpflichtungen nachkommen und gleichzeitig eine qualifizierte Berufsausbildung erhalten - die Eintrittskarte zu einem finanziell selbstständigen Leben. Im Gegenzug bringen sie wertvolle Eigenschaften in den Betrieb mit: Wer sich um Kleinkinder oder hilfsbedürftige Angehörige kümmert, hat Verantwortungsbewusstsein und Organisationsfähigkeit gelernt. Gegenüber Schulabgängern können Teilzeit-Azubis mit einem Plus an Reife, Selbstdisziplin und Motivation punkten. Das ausbildende Unternehmen erhält somit eine leistungsfähige Arbeitskraft, zahlt nur eine reduzierte Ausbildungsvergütung - und kann nicht zuletzt sein Image als familienfreundlicher Arbeitgeber pflegen.

Abbruch der Berufsausbildung

Nicht alle Ausbildungen führen zum Erfolg. Während einige Auszubildende sich trotz Unzufriedenheit durchkämpfen und die einmal begonnene Ausbildung zu Ende führen, ziehen andere einen Schlussstrich. Dabei gibt es Möglichkeiten, einen Abbruch der Ausbildung zu verhindern.

Gründe für den Abbruch der Ausbildung

Verschiedene Gründe können zum Ausbildungsabbruch führen. So haben sich viele Auszubildende die tatsächliche Praxis in dem von ihnen gewählten Beruf einfacher oder ganz anders vorgestellt. Falsche Berufsbilder sind neben einer unzureichenden körperlichen Eignung für den gewählten Beruf die häufigsten Gründe für einen Abbruch. Auch Differenzen mit dem Ausbilder selbst können zum Abbruch führen.
Dazu kommen persönliche Gründe. Vielleicht hat sich eine Krankheit eingestellt, deren Behandlung nicht mit dem Alltag des Auszubildenden zu vereinbaren ist. Manchmal sind es auch ungeplante Schwangerschaften, die die weitere Ausbildung unmöglich machen.

Die vertragliche Seite

Auf der einen Seite kann der Auszubildende den Ausbildungsvertrag kündigen, auf der anderen Seite kann der Vertrag auch durch den ausbildenden Betrieb beendet werden. Neben der einseitigen Auflösung des Vertrags kann es auch zu einer Vertragslösung in beiderseitigem Einvernehmen kommen.
Für die Auflösung des Vertrags müssen die vereinbarten Konditionen zum Beispiel hinsichtlich der Kündigungsfrist bedacht werden.
Nicht jede Vertragslösung bedeutet auch einen endgültigen Abbruch der Ausbildung. Mit einer Auflösung des Ausbildungsvertrags geht auch ein Betriebs- oder Berufswechsel einher, der innerhalb des dualen Systems vorgenommen wird.

Den Abbruch verhindern

Es gibt viele Möglichkeiten, einen Ausbildungsabbruch zu verhindern. Bei Unzufriedenheiten im Unternehmen sollte mit Kollegen, dem Chef und/oder dem Ausbilder gesprochen werden. Auf Basis eines beiderseitigen Verständnisses lässt sich sicherlich eine Lösung finden.
Eventuell kann die Ausbildung nach der Babypause fortgeführt werden, sollte eine Schwangerschaft der Grund für den geplanten Abbruch sein.
Wichtig sind auch Betriebspraktika, so lernen angehende Auszubildende die Realität in ihrem gewünschten Beruf kennen und gehen gar nicht erst mit einem falschen Bild im Kopf an die Ausbildung heran.